Prachtige vogels

Allgemeine Verkaufsbedingungen des Zwin Naturpark

Die Öffnungszeiten des Naturparks Zwin finden Sie auf klick hier.

Über uns

Verkäufer ist die Provinz Westflandern mit Verwaltungssitz im Provinciehuis Boeverbos, Koning Leopold III-laan 41, B-8200 Sint-Andries.
Die folgenden Punkte bilden zusammen die rechtlichen Bedingungen für die Nutzung des Webshops des Naturparks Zwin. Für weitere Informationen verweisen wir auf die FAQ. Ihre Frage wurde nicht beantwortet? Dann nehmen Sie Kontakt auf zum Zwin Natuur Park, Graaf Léon Lippensdreef 8, B-8300 Knokke-Heist, T: +32 50 60 70 86, E: [email protected].
Diese allgemeinen Bedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen der Provinz Westflandern einerseits und den Benutzern des Webshops des Naturparks Zwin (im Folgenden die „Benutzer“) andererseits. Durch einen Online-Kauf oder eine Reservierung bestätigt der Benutzer, dass er die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert hat. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Zahlung zum Zeitpunkt des Online-Kaufs – gemäß den Rechnungsbedingungen der Provinz Westflandern – oder zum Zeitpunkt des Besuchs erfolgt.

Die Einkaufsbedingungen des Benutzers gelten nicht für die Provinz Westflandern. Jede Abweichung von den vorliegenden allgemeinen Bedingungen bedarf der Schriftform.
Die Provinz Westflandern ist berechtigt, diese Verkaufsbedingungen jederzeit und ohne vorhergehende Mitteilung zu ändern. Diese Änderungen treten mit ihrer Veröffentlichung auf der Website in kraft und finden sodann Anwendung auf alle Transaktionen.

Preise

  • Die auf der Webshop angegebenen Preise für die Produkte lauten in Euro inkl. MwSt.
  • Die Preise können jederzeit geändert werden.
  • Auf eine Einkauf oder Reservierung über den Webshop ist immer der zum Zeitpunkt der Einkauf oder Reservierung ausgewiesene Preis anwendbar. 
  • Das Personal des Naturparks Het Zwin darf von allen Personen, die eine Eintrittskarte zu einem ermäßigten Preis gekauft hat, sowie allen Inhabern eines Abonnements die Vorlage eines Personalausweises oder offiziellen Dokuments verlangen, das die Rechtmäßigkeit der Einkauf beweist.
  • Ermäßigungen sind nicht kumulierbar. Außerdem kann ein einzelner Teilnehmer nicht mehr in den Genuss einer individuellen Ermäßigung kommen, wenn die Gruppe, der er angehört, bereits eine Gruppenermäßigung erhält.
  • Kinder unter 6 Jahren haben kostenlosen Zugang zum Park. Kinder und Jugendliche von 6 bis 17 Jahren haben Anspruch auf Kinderermäßigung. In die Kategorie „Erwachsene“ fallen alle Personen ab 18 Jahren. Kinder unter 12 Jahren dürfen den Park nur in Begleitung eines Erwachsenen besuchen.
  • Der Zugang ist für Betreuer von behinderten Personen kostenlos. Diese kostenlose Eintrittskarte ist nur an der Kasse erhältlich und kann nicht online bestellt werden.
  • Ein Parkticket lösen Sie vor Ort am Parkautomaten. Sie können maximal 30 Minuten kostenlos parken.

Besuch des Parks

  • Hunde sind im Zwin Natuur Park nicht erlaubt.
  • Es ist verboten, im Zwin Natuur Park zu rauchen oder Feuer zu machen. 
  • Es ist verboten, im Zwin-Naturpark Blumen oder Pflanzen zu pflücken. 
  • Es ist verboten, die im Zwin Natuur Park anwesenden Tiere zu füttern oder zu streicheln. 
  • Um die Ruhe nicht zu stören, sind Fahrräder, Motorroller usw. im Zwin-Naturpark nicht erlaubt.
  • Die Polizeiverordnung der Provinz und die Parkordnung des Zwin-Natuur-Parks (Benutzungsordnung) sind jederzeit gültig. 
  • Die vollständige Parkordnung finden Sie hier.

Haben Sie noch Fragen? Alle häufig gestellten Fragen finden Sie hier. 

Zahlungsbedingungen

An der Kasse können Sie mit Bancontact, Bargeld oder Kreditkarte zahlen. Online-Zahlungen können per Bancontact oder Kreditkarte erfolgen.

Bei Zahlung per Kreditkarte wird der Betrag sofort zum Zeitpunkt der Transaktion abgebucht.

Bei Zahlung per Rechnung beträgt die Zahlungsfrist 30 Tage. Beanstandungen von Rechnungen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung per Einschreiben erfolgen. Die Beanstandung muss sachlich und begründet sein.

Bei vollständiger oder teilweiser Nichtzahlung einer Rechnung nach Ablauf des Datums der ersten Zahlungserinnerung wird eine Pauschalgebühr von 10 Euro erhoben (gemäß Tarifordnung PR 05/12/2019 und/oder Artikel XIX.4 des Wirtschaftsgesetzbuches). Wenn auf diese letzte Zahlungserinnerung hin keine Zahlung erfolgt, behält sich die Provinz Westflandern das Recht vor, die Angelegenheit zur (gerichtlichen) Eintreibung weiterzuleiten.

Gruppenbuchungen

Preise

Die Gruppenermäßigung gilt für Onlinebuchungen in der Zeit vom 01. April bis einschließlich 30. September bis 3 Wochen vor dem Besuchsdatum. In der Zeit vom 01. Oktober bis einschließlich 31. März erhalten Sie die Gruppenermäßigung bei einer Buchung bis 2 Wochen vor dem Besuchsdatum. Wenn die Buchung später erfolgt, gilt die normale Online-Ermäßigung für Einzelpersonen. Um eine Gruppenermäßigung zu erhalten, muss die Gruppe, wenn nichts anderes angegeben ist, aus wenigstens 20 zahlungspflichtigen Personen bestehen.
Definitive Besucherzahl: Spätestens 7 Werktage vor dem Besuch muss die definitive Anzahl Personen bestätigt werden unter [email protected] oder telefonisch unter +32 (0)50 60 70 86.  Die definitive Anzahlen sind verbindlich für die Rechnungsstellung und die Zahl der Guides (maximal 20 Personen pro Guide).

Ankunft

Bei der Ankunft meldet sich der Gruppenverantwortliche an der Kasse. Hier wird die endgültige Besucherzahl angegeben. Eine geringere Besucherzahl wird nicht in Rechnung gestellt. Eine höhere Besucherzahl ist nur zulässig, wenn die Zahl pro bereitgestelltem Guide nicht überschritten wird und die zusätzlichen Personen den normalen Eintrittspreis zahlen.

Haftung bei Besuchen und/oder Aktivitäten

  • Den Anweisungen des Personals des Besucherzentrums und/oder der Zwinguides ist strikt Folge zu leisten. Wenn die Teilnehmer die Anweisungen nicht oder nur unzureichend befolgen und dadurch die Sicherheit gefährden, wird die Aktivität (einseitige Entscheidung) abgebrochen, ohne dass ein Anspruch auf Schadensersatz oder Rückerstattung besteht.
  • Für alle Teilnehmergruppen aus Schulen oder Organisationen mit Minderjährigen behält eine Lehrkraft oder eine volljährige Begleitperson, die für die Gruppe verantwortlich ist, die Verantwortung für die Gruppe auch während des Besuchs/der Aktivitäten im Besucherzentrum.
  • Verletzt sich ein Teilnehmer einer Schulgruppe oder einer anderen Organisation mit Minderjährigen, entscheidet die für die Gruppe verantwortliche Lehrkraft oder Begleitperson, ob die verletzte Person zur Behandlung abtransportiert wird. Die Kosten für den Transport gehen zu Lasten der Schule oder der Organisation.
  • Das Besucherzentrum und die von ihm beauftragten Mitarbeiter/Zwinguides haften nicht für Diebstahl oder Verlust von Material der Teilnehmer, für Schäden, die den Teilnehmern durch andere Teilnehmer oder Dritte zugefügt werden, sowie für Schäden, die aus der Nichtbeachtung der vom Besucherzentrum und seinen Mitarbeitern/Zwinguides mitgeteilten Sicherheitsregeln und -anweisungen entstehen. Jeder Teilnehmer trägt während des gesamten Besuchs (einschließlich der Aktivitäten) die Verantwortung für seine eigenen mitgebrachten Gegenstände, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Brillen, Mützen/Hüte, Schuhe, Handys oder Smartphones, Rucksäcke etc.
  • Die Haftpflicht der Teilnehmer untereinander ist nicht durch die Versicherungspolice des Besucherzentrums gedeckt. Auch Personenschäden sind nicht versichert, außer bei Veranstaltungen, die vom Besucherzentrum selbst organisiert werden. In der Regel müssen Schulen und Organisationen selbst für die erforderliche Versicherung ihrer Teilnehmer, Lehrkräfte und Begleitpersonen sorgen.
  • Alle Kosten für Unterkunft oder Ausrüstung, die vom Besucherzentrum während einer Aktivität zur Verfügung gestellt werden, müssen bei Verlust oder Beschädigung durch unsachgemäßen Gebrauch in voller Höhe von den Teilnehmern erstattet werden. Für Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch wird ein Schadenpreis berechnet. Dieser entspricht dem Reparaturwert bzw. dem Anschaffungspreis für gleichwertiges neues Material.

Käufer/Benutzer

  • Die Person/Organisation, die den Einkauf oder die Reservierung aufgibt, wird als alleiniger Benutzer betrachtet: Nur er/sie ist zahlungspflichtig.
  • Die Online-Einkauf oder Reservierung wird von der Provinz Westflandern nur akzeptiert, wenn der Benutzer sich auf ausreichende Weise identifiziert hat.
  • Die Provinz Westflandern behält sich das Recht vor, die Einkaug oder Reservierung abzulehnen, wenn sie aus plausiblen Gründen annehmen muss, dass die Angaben falsch oder unvollständig sind.

Personendaten

  • Durch eine Einkauf oder Reservierung auf der Webshop der Provinz Westflandern gestattet der Benutzer, dass die Provinz Westflandern seine Personendaten verarbeitet und zum Zweck der Kundenverwaltung, der Bestellungsverwaltung, der Lieferung und zu Marketing-Zwecken verwendet.
  • Der Benutzer ist jederzeit berechtigt, die Verwendung seiner Daten zu Marketing-Zwecken kostenlos abzulehnen. Hierzu ist eine entsprechende E-Mail an die Provinz Westflandern ausreichend.
  • Die Provinz Westflandern darf die Daten nicht an Dritte weiterleiten.
  • Der Käufer ist zur Einsichtnahme und Berichtigung seiner Daten berechtigt.
  • Weitere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie unter www.west-vlaanderen.be/privacy.

Ticketausgabe

  • Die Eintrittskarte kann nach Akzeptanz der Zahlung entweder über unsere Webshop oder die während der Einkauf oder Reservierung angegebene E-Mail-Adresse ausgedruckt werden.
  • Die Eintrittskarte wird im PDF-Format bereitgestellt.

Gültigkeit der Eintrittskarte

Um gültig zu sein, muss die Eintrittskarte auf einem weißen A4-Papier im Porträtformat mit perfekt lesbarem Strichcode ausgedruckt oder auf einem Smartphone oder Tablet-PC wiedergegeben werden. Dies gilt als einzige und alleinige Eintrittskarte. Wenn Sie die Eintrittskarte ausdrucken, muss die Qualität perfekt und alles gut lesbar sein, um Missverständnisse zu vermeiden. Die Eintrittskarte ist einzig und allein an dem von Ihnen beim Einkauf oder Reservierung angegebenen Datum gültig. Die Eintrittskarte wird am Empfangsschalter gescannt. Die Eintrittskarte kann nur einmal und nur am von der Benutzer gewählten Datum gescannt werden. Jeder Versuch der Fälschung, des Missbrauchs oder Betrugs wird rechtliche Folgen haben. Die Eintrittskarte kann weder erstattet, noch umgetauscht werden. Verwenden Sie für die Online-Einkauf oder Reservierung ausschließlich die Webshop des Naturparks Het Zwin und kaufen Sie keine Eintrittskarten, die von unbekannten Personen angeboten werden.

Verspätung bei einem geführten Besuch

Im Falle einer Gruppenbuchung, einer offenen Gruppenaktivität oder eines Gruppenbesuchs, für den sich Einzelpersonen angemeldet haben, gelten die folgenden Bestimmungen:

Einzelne Besucher:

- Verspätet sich ein Einzelbesucher, beginnt die Aktivität pünktlich mit den bereits Anwesenden und der verspätete Besucher schließt sich der Gruppe an, sobald er eingetroffen ist, sofern dies noch möglich ist. Die Aktivität oder der Besuch wird nicht um die verlorene Zeit verlängert.

- Der verspätete Besucher erhält in diesem Fall keine Erstattung oder Entschädigung. Dies gilt auch für Besucher, die überhaupt nicht erscheinen (siehe Stornierungsbedingungen oben).

Gruppen:

- Im Falle einer Verspätung muss der Benutzer den Zwin Naturpark so schnell wie möglich telefonisch informieren.

- Bei Verspätung der Gruppe wartet der Zwinguide maximal eine Stunde, ohne dass die Dauer des Besuchs oder der Aktivität um die verlorene Zeit verlängert wird. Je nach Verfügbarkeit des Zwinguides und im Falle seiner Zustimmung kann der Besuch verlängert werden. In diesem Fall kann ein Zuschlag von 40 Euro pro Stunde und Zwinguide erhoben werden, der am Tag des Besuchs zu entrichten ist.

- Verspätet sich der Zwinguide, muss die Gruppe eine halbe Stunde warten. Nach Absprache mit der Gruppe und vorbehaltlich der Verfügbarkeit des Zwinguides kann der Besuch um die verlorene Zeit verlängert werden. Sollte dies nicht möglich sein, wird eine Alternative angeboten.

- Wenn die Gruppe den Besuch vorzeitig beenden möchte (die Gruppe muss zurück zur Schule oder ist abhängig von öffentlichen Verkehrsmitteln), erhält die Gruppe keine (teilweise) Rückerstattung.

Probleme/Beanstandungen (bei) Einkauf, Reservierung oder Lieferung

Bei Beanstandungen wenden Sie sich per E-Mail an: [email protected] oder per Post an Zwin Natuur Park, Graaf Leon Lippensdreef 8, B-8300 Knokke-Heist an den Naturpark Het Zwin.

Erstattungen

Das Rücktrittsrecht gilt nicht für den Kauf von Eintrittskarten mit Datum oder für die Buchung von Aktivitäten mit Datum über den Webshop. Diese Tickets werden nicht erstattet.

Einzelbesucher

Nach dem Kauf durch den Benutzer als Einzelbesucher – unabhängig davon, ob es sich um Eintrittskarten für einen Besuch, Eintrittskarten für die Teilnahme an einer Aktivität oder Abonnements handelt – können diese nicht umgetauscht, weiterverkauft oder erstattet werden. Eine Ausnahme gilt, wenn das Rücktrittsrecht zur Anwendung kommt oder wenn ein Besuch oder eine Aktivität von der Provinz Westflandern abgesagt wird oder aufgrund höherer Gewalt nicht stattfinden kann.

Wenn ein Grund für eine Rückerstattung vorliegt, verpflichtet sich der Benutzer, alle von der Provinz Westflandern angeforderten Informationen zur Verfügung zu stellen, damit die Rückerstattung erfolgen kann.

Die Tatsache, dass die Eintrittskarte oder das Abonnement vom Benutzer während der Gültigkeitsdauer nicht benutzt wurde, berechtigt nicht zu einer Rückerstattung.

Gruppen

Für die Stornierung von Gruppenbuchungen, z. B. von Schulen, Firmen, Vereinen oder anderen Organisationen, gelten die folgenden Stornierungsbedingungen:

- Im Falle einer Stornierung informiert der Benutzer den Zwin Naturpark so schnell wie möglich telefonisch (mit anschließender Bestätigung per E-Mail) oder per E-Mail.

- Stornierungen sind bis zu 7 Kalendertage (1 Woche) vor dem Besuch oder der geplanten Aktivität kostenlos möglich.

- Bei einer Stornierung von weniger als 7 Kalendertagen vor dem Besuch oder der geplanten Aktivität wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 100 % der Kosten für den Zwinguide erhoben.

- Schlechtes Wetter ist kein triftiger Grund für eine Absage.

Extreme (Wetter-)Bedingungen

Der Zwin Naturpark ist ein dynamisches Naturschutzgebiet, in dem einige Aktivitäten im Freien stattfinden. Extreme (Wetter-)Bedingungen, wie z. B. Sturm oder sehr hoher Wasserstand bei einer Springflut, können bestimmte Aktivitäten unerwartet und vorübergehend unmöglich machen. Die Wahrscheinlichkeit, dass diese Umstände während eines Besuchs eintreten, ist sehr gering, sollte es jedoch trotzdem vorkommen, kann der Zwin Naturpark sich gezwungen sehen, bestimmte Aktivitäten zu verhindern oder einzuschränken. Diese Entscheidung wird getroffen, wenn dies für die Sicherheit der Personen, die an den Aktivitäten teilnehmen, erforderlich ist. In einem solchen Fall informiert der Zwin Naturpark den Benutzer soweit wie möglich im Voraus, mit dem Vorbehalt, dass dies aufgrund der Unvorhersehbarkeit der Umstände sehr spät sein kann. Der Zwin Naturpark hilft in diesem Fall, eine angepasste Aktivität anzubieten.

Der Zwin Naturpark behält sich daher das Recht vor, bei Vorliegen der oben genannten außergewöhnlichen Umstände geplante Aktivitäten abzusagen oder in Absprache mit dem Benutzer zu ändern oder geeignete Alternativen anzubieten. Im Falle einer Änderung der Aktivität wird der normale Preis in Rechnung gestellt und dem Benutzer entstehen keine Kosten für die Umbuchung. Bei einer Stornierung durch die Provinz Westflandern werden dem Benutzer keine zusätzlichen Kosten für diese Stornierung in Rechnung gestellt. Der Benutzer kann auch keine Entschädigung von der Provinz Westflandern fordern, aus welchem Grund oder auf welcher Grundlage auch immer (zum Beispiel, aber nicht beschränkt auf, für Transporte, Übernachtungen usw., die im Rahmen des Besuchs bereits gebucht wurden). Im Falle einer Stornierung durch den Benutzer gelten die oben genannten Stornierungsgebühren.

Beweismittel

  • Der Benutzer und die Provinz Westflandern akzeptieren im Rahmen ihres Vertrages elektronische Beweismittel.
  • So werden E-Mails aus den informierten Registern der Provinz Westflandern von den Parteien als Beweis akzeptiert.

Elektronische und geistige Eigentumsrechte

  • Der Inhalt und die Struktur des Webshops der Provinz Westflandern, einschließlich der Marken, Logos, Zeichnungen, Daten und zugrunde liegenden Datenbanken, Produkt- und Firmennamen, Texte, Bilder und dergleichen sind von Rechten am geistigen Eigentum geschützt und gehören der Provinz Westflandern oder den berechtigten Dritten. 
  • Jede entgeltliche oder unentgeltliche Verbreitung, Vervielfältigung, Verkauf oder sonstige Nutzung dieser Objekte ist ungeachtet der Art und Form ohne die vorhergehende schriftliche Zustimmung der Provinz Westflandern streng verboten.

Haftungsbeschränkung

  • Die Provinz Westflandern unternimmt alle Anstrengungen, dass die über den Webshop zur Verfügung gestellten Informationen vollständig und richtig sind. Die Provinz Westflandern kann jedoch nicht haftbar gemacht werden für mittelbare oder unmittelbare Schäden, die infolge der Informationen aus dem Webshop entstehen. Abbildungen und Produktbeschreibungen können seitens der Provinz Westflandern nicht als verbindlich betrachtet werden.
  • Wenn der Benutzer Fehler in den Informationen feststellt, die die Provinz Westflandern über ihren Webshop zur Verfügung stellt, kann er über [email protected] Kontakt zum Naturpark Het Zwin aufnehmen.
  • Der Inhalt des Webshops kann jederzeit ohne Ankündigung oder Mitteilung geändert oder ergänzt werden.
  • Die Provinz Westflandern garantiert nicht die ordnungsgemäße Funktion ihres Webshops und kann in keiner Weise haftbar gemacht werden für eine mangelhafte Funktion oder vorübergehende Nichtverfügbarkeit der Website oder für mittelbare oder unmittelbare Schäden, die sich aus dem Zugang zur Website oder deren Nutzung ergeben.
  • Die Website kann Hyperlinks auf andere Seiten oder die Websites Dritter enthalten oder direkt darauf verweisen. Das Platzieren dieser Links impliziert in keiner Weise eine Zustimmung zu deren Inhalt. Die Provinz Westflandern kann in keiner Weise für den Inhalt oder die Merkmale  davon oder irgendeinen andern Schaden durch den Gebrauch haftbar gemacht werden.

Höhere Gewalt

  • Die Provinz Westflandern haftet nicht für höhere Gewalt, die die Ausführung dieses Vertrages verzögert oder verhindert.
  • Unter höherer Gewalt werden u.a. verstanden: Streik, Naturkatastrophen, Überschwemmung, Feuer, Besetzung, extreme Witterungsbedingungen, Regierungsmaßnahmen, technische Defekte, fehlerhafte Lieferung oder Nichtlieferung durch die Post.
  • Die Provinz Westflandern muss keinen Beweis für die Unvorhersehbarkeit oder Unvermeidbarkeit einer derartigen Situation höherer Gewalt erbringen.

Rechtswahl und Gerichtsstand

Im Falle von Streitigkeiten bezüglich der Verkaufsbedingungen oder in Situationen, die in diesen Bedingungen nicht vorgesehen sind, gilt das belgische Recht; es sind die Gerichte von Westflandern, Abteilung Brügge, zuständig.

Wichtige Verordnungen

Kontakt

Zwin Natuur Park
Graaf Léon Lippensdreef 8
B-8300 Knokke-Heist
T: +32 50 60 70 86
E: [email protected]